Dienstrad: Keep it simple, stupid!

Seit über einem Jahr bin ich nun stolzer Nutzer eines Dienst-Elektro-Lasten-Rades. Es macht echt Spaß, mit Frau und Kind oder auch alleine damit durch die Stadt zu cruisen. Wir haben uns damals aufgrund der Steuerersparnis für ein Leasingmodell entschieden. Da ich nicht immer mit dem großen Lastenrad zur Arbeit fahren will, möchte ich ein Zweitrad anschaffen. Ein guter Anlass um sich zu fragen: Geht das nicht noch einfacher?

Dienstrad, WTF?

Dienstrad ist eigentlich schnell erklärt: Der Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter ein Fahrrad zur Verfügung, um z.B. zur Arbeit zu kommen oder zum Kunden zu fahren. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber mit einem Überlassungsvertrag regeln, dass der Mitarbeiter das Rad auch privat nutzen darf.

Trägt der Arbeitgeber die vollen Kosten, fallen für den Mitarbeiter keine Steuern an. Zahlt der Mitarbeiter mindestens einen Teil der Kosten, wird dies vom Bruttogehalt abgezogen und der Mitarbeiter muss jeden Monat 1% 0,5% des Neupreises als geldwerten Vorteil versteuern.

Für diejenigen, die sich für mehr Details interessieren, empfehle ich die Übersichten von Finanztipp und Felix1.

Leasing! Leasing! Leasing?

Bikeleasing Dienste gibt es mittlerweile viele, funktionieren aber meist nach dem gleichen Prinzip. Es gibt 6 Parteien, die das Ganze zu einem relativ komplexen Konstrukt machen:

  1. Eine Leasingfirma - sie ist Eigentümerin des Fahrrads.
  2. Eine Versicherung - sie ist von der Leasingfirma vorgeschrieben um ihren Besitz abzusichern.
  3. Ein Bikeleasing Dienstleister - er fungiert als Vermittler zwischen Arbeitgeber und Leasingfirma, ist erster Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  4. Der Arbeitgeber - er ist der Leasingnehmer.
  5. Der Arbeitnehmer - er ist der Nutzer des Rads.
  6. Der Fahrradhändler - manche Leasingdienstleister geben die Händler vor, mit denen sie zusammenarbeiten, bei anderen hat man freie Wahl. Der Händler bekommt den Kaufpreis von der Leasingfirma bezahlt.

Am Ende der Leasingzeit kann der Arbeitgeber das Fahrrad zu einem Restwert übernehmen. Wer, wann, wem, wie viel Geld genau bezahlt, ist mir ehrlich gesagt gar nicht klar.

Richtig kompliziert wird es, wenn der Mitarbeiter kündigt und der Arbeitgeber nicht auf dem Rad sitzen bleiben will. Es braucht einen neuen Leasingnehmer und alle Parteien (bis auf den Händler, der hat sein Geld schon bekommen) müssen sich über die Konditionen einig werden.

Dieses Konstrukt führt initial zu einem relativ hohen Verwaltungsaufwand, der mir so nicht bewusst war. Dennoch führt die 0,5%-Regelung zu einem gewissen Steuervorteil, sodass sich das Ganze gegenüber Privatkauf vom Nettolohn rechnen kann. Die Leasingdienstleister bieten auf ihren Webseiten Kostenrechner an, um die konkreten Steuervorteile auszurechnen.

Warum nicht einfach kaufen?

“Keep it simple, stupid” bedeutet, Dinge nicht unnötig zu verkomplizieren, sondern so einfach wie möglich zu gestalten. Bei inoio streben wir stark nach diesem Paradigma. Sowohl in der Softwareentwicklung, in unseren Beratungsgesprächen, als auch in unseren eigenen Prozessen. Warum also nicht auch die Dienstrad-Frage so einfach wie möglich klären? Anleitung:

  1. Fahrrad aussuchen,
  2. inoio bezahlt “on top” zum Gehalt (ähnlich wie einen Bonus),
  3. Privatnutzung vereinbaren. Fertig.

Das Fahrrad wird über 7 Jahre abgeschrieben. Sollte der Mitarbeiter vorher kündigen, kann er es einfach zu dem Restwert abkaufen.

Und was ist mit einer Diebstahlversicherung?

Mit Versicherungen spart man kein Geld

Mark my words: Mit Versicherungen spart man kein Geld! Denn es geht erheblich mehr Geld rein, als wieder rauskommt. Heißt: Die Versicherung muss auch Gehälter bezahlen, Steuern zahlen und will Gewinn erwirtschaften. So fließen z.B. bei der DEVK weniger als 60% der Versicherungsbeiträge in die Schadensregulierung (DEVK Bilanz). Außerdem wird nicht jeder Diebstahl von der Versicherung übernommen. So wird z.B. häufig der Diebstahl aus gemeinschaftlichen Fahrradkellern ausgeschlossen, solange das Rad nicht angeschlossen war.

Wenn man also z.B. eine Diebstahlversicherung abschließen möchte, lohnt sich das nur, wenn man sich sicher ist, dass die eigene Ausfallwahrscheinlichkeit erheblich höher ist, als bei dem Durchschnitt der anderen Versicherten.

Versicherungen sind nur für den Fall sinnvoll, wo es um existenzgefährdende Summen geht (Verbraucherzentrale).

Mein persönliches Fazit

Hätte ich vor einem Jahr gewusst, wie kompliziert das Bikeleasing eigentlich ist, hätte ich uns damals den initialen Verwaltungsaufwand erspart. Da aus steuerrechtlicher Sicht nichts gegen ein Zweitrad spricht, habe ich mich für ein weiteres Dienstrad entschieden. Dieses Mal zum Kauf.

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